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Mittwoch, 19. September 2007

BGH-Urteil: Mehr Miete nach Modernisierung rechtens

Karlsruhe (dpa) - Ein Mieter muss eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung auch dann hinnehmen, wenn diese Modernisierung kurzfristig angekündigt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. September in Karlsruhe.


BGH: Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung rechtens. (Bild: dpa)

Karlsruhe (dpa) - Ein Mieter muss eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung auch dann hinnehmen, wenn diese Modernisierung kurzfristig angekündigt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. September in Karlsruhe.

Die Hausverwaltung eines Mehrfamilienhauses in München hatte die Bewohner darüber informiert, in Kürze einen Aufzug einzubauen und danach die Miete um rund 100 Euro zu erhöhen. Dem hatten einige Mieter nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Miete unverändert bleibt. Außerdem argumentierten sie, die Hausverwaltung hätte die Modernisierungsmaßnahme drei Monate im Voraus ankündigen müssen.

Dem widersprach der BGH (AZ.: VIII ZR 6/07). Sinn einer Ankündigungsfrist von drei Monaten vor einer Modernisierung sei es, dem Mieter Zeit zu geben, die damit verbundene Mieterhöhung hinzunehmen oder die Wohnung zu kündigen. Eine nicht eingehaltenen Frist gebe dem Mieter aber nicht das Recht, die Zahlung der Mieterhöhung zu verweigern.

Geklagt hatten die Vermieter des Hauses, nachdem die Bewohner die höhere Miete nicht akzeptieren wollten. Das Amtsgericht in München hatte den Vermietern zunächst rechtgegeben, während die Klage in der Berufung vor dem zuständigen Landgericht abgewiesen wurde. Daraufhin waren die Kläger vor den Bundesgerichtshof gezogen.


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