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Mittwoch, 14. November 2007

BGH stärkt Mieterrechte: Keine Ablesegebühr nach Auszug

Karlsruhe (dpa) - Mieter müssen beim Auszug nicht die Ablesekosten für Energie und Wärme übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am entschieden.


«Nutzerwechselgebühren» sind nach dem BGH-Urteil vom Vermieter zu tragen. (Bild: dpa)

Karlsruhe (dpa) - Mieter müssen beim Auszug nicht die Ablesekosten für Energie und Wärme übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am entschieden.

Müssen die entsprechenden Geräte außerhalb des normalen Turnus abgelesen werden, um für den scheidenden Mieter die anteiligen Betriebskosten auszurechnen, dann handle es bei der dafür anfallenden «Nutzerwechselgebühr» um einmalige Kosten der Verwaltung. Diese seien - falls nichts anderes im Mietvertrag vereinbart sei - vom Vermieter zu tragen. Damit gab das Karlsruher Gericht einem Mieter Recht, der nach seinem Auszug im Juli 2003 eine Gebühr rund 30 Euro zahlen sollte, die die Abrechnungsunternehmen dem Vermieter für die Zwischenablesung in Rechnung gestellt hatte.


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