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Mittwoch, 25. Oktober 2006

BGH: Mieter kann sich nicht auf falsche Beratung berufen

Karlsruhe (dpa) - Wird ein Mieter wegen verspäteter Zahlungen aus seiner Wohnung geklagt, kann er sich nicht auf eine fehlerhafte Beratung durch den Mieterschutzverein berufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.


Karlsruhe (dpa) - Wird ein Mieter wegen verspäteter Zahlungen aus seiner Wohnung geklagt, kann er sich nicht auf eine fehlerhafte Beratung durch den Mieterschutzverein berufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Ein Mieter aus Herne hatte - auf Rat seines örtlichen Mieterschutzvereins - Nebenkosten-Vorauszahlungen von insgesamt gut 1700 Euro zurückgehalten, weil er die Vermieterin zur Überlassung von Rechnungskopien früherer Abrechnungen zwingen wollte. Auf Klage der Vermieterin wurde er zur Räumung seiner Wohnung verurteilt. Der BGH hat das Urteil nun bestätigt.

Nach den Worten des VIII. Zivilsenats muss sich der Mieter - obwohl ihn kein eigenes Verschulden treffe - den Fehler des Vereins zurechnen lassen. Die finanziellen Einbußen, die er durch die Räumung erlitten hat, kann er sich aber wahrscheinlich von den Mieterschützern ersetzen lassen. «Gegebenenfalls kann er dort Regress nehmen», sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung. (Az: VIII ZR 102/06 vom 25. Oktober 2006)

Im konkreten Fall war der Rat des Mieterschutzvereins nicht völlig abwegig, weil zur fraglichen Zeit - zwischen März 2004 und Juni 2005 - unter Juristen umstritten war, ob Mieter einen Anspruch auf die Überlassung von Rechnungskopien haben, um damit die Nebenkostenabrechnung überprüfen zu können. Erst im März dieses Jahres hat der BGH klar gestellt, dass der Mieter zwar Einsicht in die Unterlagen des Vermieters nehmen, aber keine Kopien verlangen kann.

Nach den Worten des BGH hat der Mieterschutzverein schon deshalb fahrlässig gehandelt, weil die Frage eines Anspruchs auf Überlassung von Kopien damals rechtlich hoch umstritten gewesen sei. Das Risiko sei für den Verein also erkennbar gewesen: «Bei dieser unsicheren Rechtslage musste damit gerechnet werden, dass die Gerichte die Sache anders sehen als der Mieterschutzverein», sagte Ball.

 

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