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Stichwörter: GenehmigungWeihnachtsschmuck
Mittwoch, 5. Dezember 2007

Bei Weihnachts-Deko Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Berlin (dpa/tmn) - Werden in der Weihnachtszeit Wohnungstür oder Balkon dekoriert, muss Rücksicht auf die Mitmenschen genommen werden. Das berichtet der Immobilienverband IVD in Berlin.


Berlin (dpa/tmn) - Werden in der Weihnachtszeit Wohnungstür oder Balkon dekoriert, muss Rücksicht auf die Mitmenschen genommen werden. Das berichtet der Immobilienverband IVD in Berlin.

Grundsätzlich erlaubt sei bei Weihnachtsschmuck außerhalb der Wohnung alles, was ortsüblich ist und die Nachbarn nicht beeinträchtigt, so der IVD. Dazu zählen etwa ein Kranz an der Haustür oder ein in Maßen beleuchteter Balkon. Ein elektrisch beleuchteter Tannenbaum im Garten ist in der Regel ebenfalls unproblematisch.

Scheint der Schmuck jedoch sehr hell, blinkt auffällig oder leuchtet stark in benachbarte Wohnungen hinein, kann der Vermieter die Dekoration verbieten. Darüber hinaus braucht der Mieter eine Genehmigung des Vermieters, wenn er Schmuck an der Außenfassade anbringen möchte. Dekorationen an der Fassade und am Balkon müssen gut befestigt sein - sie dürfen auch dann nicht herunterfallen, wenn der Wind stärker weht.


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