Bei Neuvermietung keine Obergrenze für Miete
Berlin (dpa/tmn) - Wenn der Vermieter die Miete erhöhen will, muss er sich dabei an das ortsübliche Maß halten. Es ist im Mietspiegel festgehalten und soll die Mieter vor unverhältnismäßigen Aufschlägen schützen. Anders liegt der Fall bei einem Neubezug einer Wohnung.
Berlin (dpa/tmn) - Wenn der Vermieter die Miete erhöhen will, muss er sich dabei an das ortsübliche Maß halten. Es ist im Mietspiegel festgehalten und soll die Mieter vor unverhältnismäßigen Aufschlägen schützen. Anders liegt der Fall bei einem Neubezug einer Wohnung.
Hier gilt das Prinzip von «Angebot und Nachfrage», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. «Das ist schlichtweg freie Marktwirtschaft.» Der Grund sei, dass Mieter in diesem Fall frei entscheiden können, ob sie die Wohnung zum vorgegebenen Preis nehmen oder nicht. Der Vermieter könne bei einer Neuvermietung die monatliche Zahlung also frei wählen, sagt Ropertz: «Geschützt wird durch das Gesetz nur der bereits eingezogene Mieter. Denn bei einer Erhöhung hätte der sonst unter Umständen nur eine Wahl - wieder auszuziehen.»
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