Auszug: Kein Ersatzanspruch für Sträucher und Bäume
Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Mieter haben bei ihrem Auszug keine Ansprüche gegen den Vermieter für selbst gepflanzte Bäume und Sträucher. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor, auf die der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist.
Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Mieter haben bei ihrem Auszug keine Ansprüche gegen den Vermieter für selbst gepflanzte Bäume und Sträucher. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor, auf die der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist.
In dem Fall (Az.: VIII ZR 387/04) hatte der langjährige Mieter eines Einfamilienhauses am Ende des Mietverhältnisses mehr als 2600 Euro vom Vermieter gefordert - Begrünung und Bepflanzung hätten zu einer Wertsteigerung des Hauses geführt.
Der BGH lehnte diese Forderung ab. Im Mietvertrag seien Ansprüche für die Gestaltung der Freiflächen ausgeschlossen gewesen. Nur für bauliche Veränderungen sei geregelt worden, dass die Mieter beim Auszug vom Vermieter oder Nachmieter Wertersatz bekommen, erläutert der Mieterbund. Bei den Anpflanzungen des Mieters handle es sich aber nicht um bauliche Veränderungen.
Vielmehr sei für die Gestaltung der Freiflächen ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden, dass die Mieter die zum Haus gehörenden Freiflächen nach ihren individuellen Wünschen und in Abstimmung mit den Grundstücksnachbarn selbst gestalten. Daraus lasse sich ableiten, dass die Mieter selbst die Kosten für die Gestaltung der Freiflächen tragen.
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