Mietrecht Lexikon W
Wohnungsübergabeprotokoll
Mieter und Vermieter sollten gemeinsam, bei Beginn und Ende eines Mietverhältnisses, ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen, um Streitigkeiten über den tatsächlichen Zustand der Wohnung bei Übergabe, korrekte Schönheitsreparaturen, Wohnungsmängel und beschädigte Einrichtungen, von vorn herein zu vermeiden.
Das Protokoll einer Wohnungsübergabe sollten Mieter und Vermieter stets bei Tageslicht erstellen. Anderenfalls sei es schwer, versteckte Mängel zu entdecken, warnt der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin.
«So lässt sich zum Beispiel die Qualität von Wandanstrichen nicht verlässlich beurteilen», sagt IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick. Mit einem detaillierten Wohnungsübergabeprotokoll lässt sich nach IVD-Angaben belegen, welche Mängel während des Mietverhältnisses entstanden sind. Ein Vermieter könne nur die Ausbesserung solcher Schäden vom Mieter verlangen, die schriftlich festgehalten sind. Das Protokoll sollten Vermieter und Mieter sowohl beim Einzug als auch beim Auszug gemeinsam unterschreiben.
Eine Vorlage für ein Wohnungsübergabeprotokoll finden Sie hier >>
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