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Nebenkostenabrechnung / Frist für Nebenkostenabrechnung

Nach § 556 (3) BGB sind die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Mieter haben das Recht, die Originalbelege und -rechnungen einzusehen, auf denen ihre Nebenkostenabrechnung beruht. Sie dürfen aber nur im Ausnahmefall Kopien verlangen, etwa wenn der Vermieter sein Büro in einer anderen Stadt hat.

 

Kann man Nebenkosten von der Steuer absetzen?

Mieter können einen Teil ihrer Nebenkosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um Kosten für Handwerkerleistungen handelt, die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auflistet.

Dazu gehörten zum Beispiel Honorare für Hauswart, Schornsteinfeger oder Gärtner sowie Rechnungen für die Treppenhausreinigung oder Fahrtstuhlwartung. Nicht anerkannt würden aber zum Beispiel Gebühren für die Müllabfuhr.

Die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen sind seit 2006 in größerem Umfang absetzbar als vorher. Abzugsfähig sind den Angaben nach pro Jahr bis zu 20 Prozent der Aufwendungen - maximal aber 600 Euro. Grundsätzlich dürfe nur der direkte Auftraggeber - also der Vermieter - diese Posten in seiner Steuererklärung ansetzen. Wenn Mieter den auf sie entfallenen Anteil an der Rechnung aber zum Beispiel durch eine Aufstellung des Vermieters nachweisen, können auch sie steuerlich profitieren.

 

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