Mietrecht Lexikon B
Besichtigung durch den Vermieter in der Urlaubszeit
Urlaubszeit
Vor dem Urlaub müssen Mieter ihrem Vermieter mitteilen, wer für Notfälle einen Ersatzschlüssel zur Wohnung hat. Das teilt der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit.
Bei einem Wasserrohrbruch etwa muss der Vermieter schnell in die Wohnung gelangen können. Kann der Vermieter im Notfall nicht die Wohnung betreten, ist der Mieter unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet (Az.: VIII ZR 164/70). Der Vermieter selbst kann allerdings keinen eigenen Ersatzschlüssel für die Wohnung verlangen.
Zudem sollten Mieter dem IVD zufolge einen Bekannten oder Nachbarn bitten, bei längerer Abwesenheit ab und zu die Wohnung durchzulüften, um Schimmelbildung vorzubeugen. Bildet sich wegen mangelnden Lüftens Feuchtigkeit an den Wänden, berechtigt das laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht zu einer Mietminderung (Az.: 19 U 7/99). Überlassen Mieter für wenige Wochen ihre Wohnung gratis einem Bekannten, müssen sie das dem Vermieter nicht melden. Wird für diese Zeit aber Miete verlangt, handelt es sich laut IVD um ein Untermietverhältnis, das vom Vermieter genehmigt werden muss.
1 | 2
<< Zurück zur Übersicht Mietrecht Lexikon
Aktuelle Meldungen aus dem Mietrecht
Gericht stärkt Mieterrechte bei Hausmeisterkosten
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Mieter vor unzulässigen Hausmeisterkosten verbessert. Nach einem am 5. Mai veröffentl
... [mehr...]
Nebenkosten: Korrekturen nur innerhalb Jahresfrist
Karlsruhe (dpa) - Vermieter können eine unverständliche und deshalb unwirksame Nebenkostenabrechnung nur innerhalb eines Jahres korrigieren. Das hat d
... [mehr...]
Betriebskostenabrechnung sorgfältig prüfen
Berlin/Karlsruhe (dpa/tmn) - Mieter und Vermieter müssen in diesem Jahr bei der Betriebskostenabrechnung besonders aufpassen. Mehrere neue Urteile des
... [mehr...]
Gericht: Heizungsregler sind Gemeinschaftseigentum
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Kosten für die Reparatur von Heizungsreglern muss die Eigentümergemeinschaft tragen. So entschied das Oberlandesgericht Stut
... [mehr...]
Mitgemietete Einrichtung muss der Vermieter reparieren
Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Mieter die Spüle oder den Herd kaputt macht, muss er zwar selbst dafür haften. Er muss Reparaturen bis 75 Euro auch selbst
... [mehr...]
Weitere Meldungen finden Sie im Archiv >>




