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Samstag, 28. Oktober 2006

Wie aergere ich meinen Nachbarn am besten.....?

Haben Sie Ärger mit Ihrem Nachbarn? Suchen Sie nach einer Möglichkeit, sich an ihm zu rächen? Dann ist folgender Fall bestimmt interessant für Sie: Ein Mieter fühlte sich von seinem Nachbarn belästigt.


Haben Sie Ärger mit Ihrem Nachbarn? Suchen Sie nach einer Möglichkeit, sich an ihm zu rächen? Dann ist folgender Fall bestimmt interessant für Sie: Ein Mieter fühlte sich von seinem Nachbarn belästigt. Deshalb bestellte er bei 35 Firmen unter dem Namen des Nachbarn Waren und Dienstleistungen an dessen Adresse. Der Nachbar erhielt daraufhin Lieferungen von Apotheken, Pizzadiensten, Getränkemärkten, u.a.. Auch Heizöl sollte mehrmals geliefert werden, eine Lkw-Ladung Kies wurde angeliefert und auf dem Grundstück abgekippt, seine Couch sollte zur Entsorgung abgeholt werden und zu guter Letzt kam der Sanitär-Notdienst, um die angeblich verstopfte Toilette zu reinigen.

Der Nachbar fand dies nicht so lustig und litt sogar an Unruhezuständen, Nervosität und Schlafstörungen. Er musste sich über mehrere Monate mit einem Psychopharmakon ärztlich behandeln lassen.

Zur Nachahmung ist diese Art der Rache folglich nicht empfehlenswert: Der Unruhestifter wurde wegen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 27. September 2006 – 2 BvR 1603/06 –


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