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Mittwoch, 15. November 2006

Wer austeilt, muss auch einstecken koennen...Auftritt in Talkshow

In einer Fernseh-Talkshow geht es bekanntermaßen immer sehr zur Sache: Die Teilnehmer werfen sich immer wieder die übelsten Schimpfwörter an den Kopf.


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In einer Fernseh-Talkshow geht es bekanntermaßen immer sehr zur Sache: Die Teilnehmer werfen sich immer wieder die übelsten Schimpfwörter an den Kopf.

Im vorliegenden Fall wurde ein männlicher Talkshow Gast von einem anderen weiblichen Gast wegen seiner als unangemessen empfundenen Äußerungen beschimpft, u.a. mit der Äußerung: "Du bist ’n Tier, ein tierischer Kotzbrocken"

Er verklagte den Fernsehsender daraufhin auf Unterlassung; die aus seiner Sicht beleidigenden Passagen sollten künftig nicht mehr ausgestrahlt werden.

Seine Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Die Entscheidung des Gerichts wurde u.a. damit begründet, dass dem Kläger, der bereits vorher an einer ähnlichen Sendung teilgenommen hatte, bekannt war, dass derartige Programme ihren Reiz durch emotional gefärbte, lebhafte Diskussion erhalten, wozu die Auswahl und Zusammenstellung (oder besser: Gegenüberstellung) von Gästen mit provokanten gegensätzlichen Auffassungen beiträgt.

Ausserdem war das Gericht der Ansicht, dass Inhalt und Gewicht der Formulierungen der weiblichen Talkshowteilnehmerin innerhalb des vom Kläger für die Diskussion für zulässig angesehen Rahmens lagen. Zu der oben genannten Äußerung kam es nur deshalb, weil der Kläger vorab erklärte, dass ihn manche Frauen für einen Märchenprinzen, andere für einen Kotzbrocken hielten und er "im Bett ein Tier" sei.....

Fazit: Wer austeilt, muss auch einstecken können!

Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth Az. 16 S 2865/00


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