Wenn die Ehe auf den Hund kommt
Mit einem ungewöhnlichen „Unterhaltsstreit" war der 2. Zivilsenat befasst. Bei der Scheidung hatten die früheren Eheleute vertraglich vereinbart, dass der Ehemann für den gemeinsamen Hund Angie, der bei seiner Frau bleiben sollte, bis zu dessen Tod monatlich 100 € zahlen sollte.
Mit einem ungewöhnlichen „Unterhaltsstreit" war der 2. Zivilsenat befasst. Bei der Scheidung hatten die früheren Eheleute vertraglich vereinbart, dass der Ehemann für den gemeinsamen Hund Angie, der bei seiner Frau bleiben sollte, bis zu dessen Tod monatlich 100 € zahlen sollte.
Dem Mann erschien diese Alimente dann nach einiger Zeit doch zu hoch und er kündigte den Vertrag einseitig auf. Frauchen wehrte sich dagegen und verklagte ihn vor dem Familienrichter des Amtsgerichts Ludwigshafen, der ihr Recht gab. Der Beklagte rief dagegen das Oberlandesgericht mit der Berufung an, das jedoch auch „für den Hund" entschied, so dass die monatliche Hundepension bis zu Angies Ableben gezahlt werden muss.
Urteil des 2. Zivilsenats vom 12. Mai 2006 – 2 UF 87/05 –
Quelle: Pressemitteilung Justiz Rheinland Pfalz
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