Suche:
Stichwörter:
Freitag, 20. Januar 2006

Umgangsrecht auch für Scheidungshunde

Bad Mergentheim (dpa/gms) - Auch des Menschen bester Freund muss nach einer Scheidung weder auf Herrchen noch auf Frauchen verzichten. Darauf weisen die ARAG Versicherungen in Düsseldorf hin.


Bad Mergentheim (dpa/gms) - Auch des Menschen bester Freund muss nach einer Scheidung weder auf Herrchen noch auf Frauchen verzichten. Darauf weisen die ARAG Versicherungen in Düsseldorf hin.

Demnach kann das so genannte Umgangsrecht nach der Trennung auch für Hunde gelten, ergab ein Urteil des Amtsgerichts Bad Mergentheim (Az.: 1 F 143/95). Im konkreten Fall stritt ein Paar nach der Scheidung um das «Sorgerecht» für ihren Pudel. Aus Rücksicht auf den Hund und nach einer tierpsychologischen Untersuchung wurde das Tier zwar dem Frauchen zugesprochen. Allerdings räumten die Richter dem Herrchen ein Besuchsrecht jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat ein.


Weitere kuriose Urteile und Rechtsfälle



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.