Umgangsrecht auch für Scheidungshunde
Bad Mergentheim (dpa/gms) - Auch des Menschen bester Freund muss nach einer Scheidung weder auf Herrchen noch auf Frauchen verzichten. Darauf weisen die ARAG Versicherungen in Düsseldorf hin.
Bad Mergentheim (dpa/gms) - Auch des Menschen bester Freund muss nach einer Scheidung weder auf Herrchen noch auf Frauchen verzichten. Darauf weisen die ARAG Versicherungen in Düsseldorf hin.
Demnach kann das so genannte Umgangsrecht nach der Trennung auch für Hunde gelten, ergab ein Urteil des Amtsgerichts Bad Mergentheim (Az.: 1 F 143/95). Im konkreten Fall stritt ein Paar nach der Scheidung um das «Sorgerecht» für ihren Pudel. Aus Rücksicht auf den Hund und nach einer tierpsychologischen Untersuchung wurde das Tier zwar dem Frauchen zugesprochen. Allerdings räumten die Richter dem Herrchen ein Besuchsrecht jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat ein.
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