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Mittwoch, 6. Februar 2008

Trotz Narkosenachwirkung: Kein Geld für kaputte Brille

München/Berlin (dpa/tmn) - Selbst wenn ein Patient noch unter Narkosenachwirkungen leidet, kann er für das Zerstören seiner Brille nicht unbedingt Schadenersatz vom Krankenhaus verlangen.


Bild: Pixelio.de

München/Berlin (dpa/tmn) - Selbst wenn ein Patient noch unter Narkosenachwirkungen leidet, kann er für das Zerstören seiner Brille nicht unbedingt Schadenersatz vom Krankenhaus verlangen.

Denn das Personal muss nicht immer davon auszugehen, dass ein Patient sein Eigentum in einem solchen Fall durch Unachtsamkeit schädigt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 13 S 9676/07).

In dem Fall setzte eine Krankenschwester dem Kläger für den Rücktransport ins Krankenzimmer nach einer Operation seine Brille wieder auf. Entgegen dem Rat der Schwester blieb der Patient nicht liegen, sondern stand auf. Den Angaben nach fiel ihm die Brille zu Boden und er trat drauf. Daraufhin verlangte er Schadensersatz vom Krankenhaus und machte geltend, er sei nach der Narkose noch nicht wieder ansprechbar gewesen.

Die OP-Schwester habe ihm die Brille nicht aufsetzen dürfen. Die Richter sahen aber in dem Verhalten der Angestellten keine Pflichtverletzung. Sie habe nicht damit rechnen müssen, dass der Patient durch unkontrollierte Bewegungen sein Eigentum schädigt.


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