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Montag, 28. August 2006

Tagebuch-Satire über Fußballnationalspieler nicht verboten

Auf entsprechende Medienberichte hin kann bestätigt werden: Das Landgericht München I lehnte mit Beschluss vom 28.06.2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen in Köln ansässigen Sender betreffend die von diesem als Satire ausgestrahlten vermeintlichen Tagebucheinträge eines Mitglieds der Fußballnationalmannschaft ab.

Auf entsprechende Medienberichte hin kann bestätigt werden: Das Landgericht München I lehnte mit Beschluss vom 28.06.2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen in Köln ansässigen Sender betreffend die von diesem als Satire ausgestrahlten vermeintlichen Tagebucheinträge eines Mitglieds der Fußballnationalmannschaft ab.

Mit seinem am 23.06.2006 gestellten Antrag hatte der deutschen Nationalspieler ein umfassendes Verbot dieser Art von Hörfunkspots über seine Person gefordert.

 

Die für Pressestreitigkeiten zuständige 9. Zivilkammer sah den Antrag angesichts seiner weiten Fassung einerseits als zu unbestimmt an. Zur Begründung ihre Ablehnung schreibt die Kammer andererseits weiter:

Selbst bei einer präziseren Antragsformulierung könnte die "Comedy"-Serie der Antragsgegnerin nur dann verboten werden, wenn die Abwägung zwischen der Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers andererseits zu dessen Gunsten ausfallen würde. Dies ist hier nicht der Fall. Die … Beiträge … sind handwerklich so schlecht gemacht, inhaltlich so dumm dreist, dass sie auf die Antragsgegnerin selbst zurückfallen. Weder wird sie der Hörer dem Antragsteller selbst zuschreiben, noch wird er denken, dass der Antragsteller auch nur entfernt so geistesschwach sein könnte, wie er dargestellt wird.

 

Eine Beschwerde wurde gegen diesen Beschluss, der die Spots vom 2. bis 22. Juni 2006 betraf, nicht eingelegt. Der Beschluss ist damit rechtskräftig. Ein neuer Antrag aufgrund der neuerlichen Sendungen wäre dadurch aber nicht ausgeschlossen.


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