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Dienstag, 20. Juni 2006

Streit um Definition für Nachthemden

Im Streit um das Klassifizieren von Nachthemden hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Nachthemden Kleidungsstücke sind, „die im Bett getragen werden“.

Im Streit um das Klassifizieren von Nachthemden hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Nachthemden Kleidungsstücke sind, „die im Bett getragen werden“.

Der Bundesfinanzhof befasste sich bei dem Streit zwischen einem Importeur von „Kleidungsstücken aus Gewirken zur Bedeckung des Oberkörpers“ und dem Hauptzollamtes.

Der Importeur wollte den Zollsatz für Nachthemden zahlen, das Hauptzollamt verlangte den höheren Satz für Kleider.

Da der Bundesfinanzhof mit der Entscheidung dieser Einteilung überfordert schien, leiteten sie die Fragestellung an den Europäischen Gerichtshof, auch deswegen, da es sich um eine EU-Zollverordnung handelte.

Trotz der festgelegten Definition von Nachthemden war man sich weiterhin nicht im Klaren darüber, was genau ein Nachthemd sei. So schreibt eine weitere EU-Verordnung vor, dass leichte oder weite Kleidungsstücke „zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte des Oberschenkels reichend“ nicht als Nachthemden gelten.

 

Aktenzeichen: EuGH, Rs, C-338/95

Quelle: NJW 1997, Heft 52, XXVI


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