Ständig Baulärm im Hotel: Urlauber erhalten Geld zurück
Köln (dpa/tmn) - Pauschalurlauber müssen es nicht hinnehmen, im Hotel ständig Baulärm und Staub ausgesetzt zu sein. Bei einem solchen Reisemangel können sie Geld vom Veranstalter zurück verlangen.
Köln (dpa/tmn) - Pauschalurlauber müssen es nicht hinnehmen, im Hotel ständig Baulärm und Staub ausgesetzt zu sein. Bei einem solchen Reisemangel können sie Geld vom Veranstalter zurück verlangen.
In einem konkreten Fall auf der Insel Bali erhielten die Touristen zwei Drittel des Reisepreises erstattet. Auf das Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 133 C 640/05) weist der Anwalt-Suchservice in Köln hin.
Elf Tage lang hatte das klagende Ehepaar in einem Hotel auf Bali erlebt, wie Bauarbeiter von 8.30 bis 17.30 Uhr Wände aufstemmten und Fliesen abschlugen. Hinzu kam, dass die Urlauber statt im gebuchten «Superior-Zimmer» in einem «Family-Zimmer» untergebracht wurden. Das Angebot des Veranstalters, ihnen 500 Euro zu erstatten, empfanden die Touristen als zu gering - und tatsächlich sprach das Gericht ihnen über die freiwillige Zahlung hinaus weitere 1070 Euro zu. Lärm und Staub seien keine Unannehmlichkeit mehr, sondern ein Reisemangel, befand das Gericht, das eine Minderung von zwei Drittel des Preises für angemessen hielt.
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