Suche:
Stichwörter: SchmerzensgeldVersicherung
Freitag, 10. August 2007

Schmerzensgeld nach Unfall: Versicherung darf nicht hinhalten

Unfallopfer müssen es nicht hinnehmen, wenn ihre Haftpflichtversicherung sie bei der Regulierung des Schadens hinhält.


Nürnberg (dpa/tmn) - Unfallopfer müssen es nicht hinnehmen, wenn ihre Haftpflichtversicherung sie bei der Regulierung des Schadens hinhält. Verzögert die Versicherung mutwillig die Auszahlung eines Schmerzensgeldes, steht Geschädigten als Ausgleich eine höhere Summe zu.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hervor, über das «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet. Nach Auffassung der Richter sei eine Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet, einen Schaden zügig zu begleichen (Az.: 5 U 1921/06).

Das Gericht billigte mit seinem Spruch einem Unfallopfer Schmerzensgeld in Höhe von 35 000 Euro zu. In dem Fall zog sich die Schadensregulierung nach einem Unfall über Monate hin, bei dem feststand, dass hauptsächlich der andere Verkehrsteilnehmer die Schuld trug. Außerdem erklärte sich die Versicherung nur zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2000 Euro bereit, obwohl dem Opfer einschlägigen Schadenstabellen zufolge ein höheres Schmerzensgeld zustand. Beides war der der Versicherung den Richtern zufolge bekannt - sie habe aber offenbar bewusst eine Zermürbungstaktik gewählt. Das müssten Kläger aber nicht hinnehmen.


Weitere kuriose Urteile und Rechtsfälle



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.