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Stichwörter: PrivatpostKündigung
Montag, 11. Februar 2008

Private Briefe dürfen nicht in der Firma frankiert werden

Frankfurt/Main/Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer dürfen private Briefe nicht im Betrieb frankieren lassen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis, riskieren sie eine fristlose Kündigung. Entsprechend urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt (Az.: 16 Sa 1885/06).


Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin. In dem Fall hatte ein Angestellter zwei private Briefe in die betriebliche Post gegeben. Beim Frankieren fiel das auf, weil die Adressen per Hand geschrieben waren. Als er darauf angesprochen wurde, räumte er ein, dass es sich um private Post handelte und erklärte, das sei doch nichts Besonderes.

Wie streng Arbeitsgerichte bei Verstößen im sogenannten Vertrauensbereich entscheiden, werde oft unterschätzt, warnt der Arbeitsrechtler Roland Gross aus Leipzig. Ein Arbeitnehmer habe auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, so das Mitglied des DAV-Ausschusses für Arbeitsrecht. Eine private Nutzung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Betriebsmittel komme nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber dies gestattet. Auf die Höhe der verursachten Kosten komme es dabei nicht an. Das eigenmächtige Nutzen von Betriebsmitteln schädige das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit seines Arbeitnehmers.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)


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