Freitag, 25. Mai 2007
Mieter muss vor fristloser Kündigung Abmahnung schicken
Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen vor einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung dem Vermieter zunächst die Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen, oder eine Abmahnung schicken.
Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen vor einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung dem Vermieter zunächst die Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen, oder eine Abmahnung schicken.
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