Mehr Geld vom Sozialamt wegen Bluthochdruck...?
Steht einem arbeitslosen Patienten, der an Bluthochdruck leidet und daher Diät halten muss, mehr Geld zu?
Steht einem arbeitslosen Patienten, der an Bluthochdruck leidet und daher Diät halten muss, mehr Geld zu?
Ein 46jähriger Arbeitsloser beantragte einen Mehrbedarf von 25,- Euro im Monat mit der Begründung er leide an Bluthochdruck und müsse sich daher besonders gesund ernähren. Da das Sozialamt nicht zahlen wollte, klagte der Arbeitslose. Das Hessische Landessozialgericht gab aber dem Sozialamt recht. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine mäßig kochsalzreduzierte Diät, die für den Kläger empfohlen werde, könne allein durch das Vermeiden bestimmter Speisen gewährleistet werden und erzeuge keine höheren Kosten für die Ernährung.
Im übrigen sei der Verzicht auf Chips, Salzstangen, Würzmittel, Fertigsuppen, Salznüsse u.ä. ohnehin Teil einer gesunden und ausgewogenen Mischkost, der keine Zusatzkosten verursache. Um sich so zu ernähren, müsse der Kläger nicht in teuren Reformhäusern einkaufen, sondern einzig bestimmte Speisen meiden. Diäten zur Bekämpfung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen führten in der Regel nicht zu erhöhten Lebenskosten,
es sei denn, die Krankheit befinde sich in einem weit fortgeschrittenen Stadium.
Dies sei hier nicht der Fall, insofern könne auch kein Mehrbedarf anerkannt werden.
FAZIT: Vielleicht sollte der Mann sein Geld mal in ein anständiges Kochbuch anstatt in die nächste Chipstüte investieren...
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