Suche:
Stichwörter: PrivatnutzungKündigung
Freitag, 4. April 2008

Maßlose Privatnutzung von Büro- PC: Kündigung

Mainz (dpa) - Ein Mitarbeiter darf nur bei «ausschweifender Nutzung» des dienstlichen Computers zu privaten Zwecken fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil entschieden.


In allen anderen Fällen müsse der Arbeitgeber den Mitarbeiter vor der Kündigung ausdrücklich abmahnen, so das Gericht (Urteil vom 13.12.2007 - 10 Sa 505/07). Das LAG gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte angeblich an mehreren Tagen von seinem Dienst-PC Internetseiten mit erotischem Inhalt aufgerufen und entsprechende Dateien heruntergeladen oder Videos angesehen. Als der Arbeitgeber dies bemerkte, kündigte er dem Kläger fristlos. Dieser bestritt die Vorwürfe.

Das LAG ließ ausdrücklich offen, ob die Vorwürfe zutreffen. Die Richter verwiesen vielmehr darauf, es fehle an der erforderlichen Abmahnung. Denn nach den Aufzeichnungen des Arbeitgebers sei die umstrittene Nutzung zwar an mehreren Tagen, aber nur jeweils minutenweise erfolgt. Von einer ausschweifenden Nutzung könne daher keine Rede sein, so dass auf eine vorherige Abmahnung nicht verzichtet werden könne.


Weitere kuriose Urteile und Rechtsfälle



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.