Liebe macht blind - Mann verschenkt Porsche
Die Beziehung eines Paares stand auf der Kippe. Blind vor Liebe und bereit alles dafür zu tun, um seine Geliebte für sich zurückzugewinnen, fasste der Mann den Entschluss, seinen Porsche an sie zu verschenken.
Die Beziehung eines Paares stand auf der Kippe. Blind vor Liebe und bereit alles dafür zu tun, um seine Geliebte für sich zurückzugewinnen, fasste der Mann den Entschluss, seinen Porsche an sie zu verschenken. Er setzte einen Schenkungsvertrag wie folgt auf:
"Schenkung: Hiermit schenke ich Frau … geboren am … mein Auto - ein Porsche 928, Fahrzeug-Ident.-Nr. … mit sofortiger Wirkung."
Diesen warf er zusammen mit dem Fahrzeugbrief und dem Schlüssel in den Briefkasten seiner Freundin - in der Hoffnung, dass sie zu ihm zurückkommen würde. Vorher wollte er aber noch für sie die notwendige Reparatur des Fahrzeugs durchführen lassen.
Seine Noch-Freundin wollte sich dieses Geschenk natürlich nicht nehmen lassen und unterschrieb den Schenkungsvertrag.
Kurz danach - wie sollte es auch anders sein - scheiterte die Beziehung.
Und wo einst heile Welt war, blieb nur noch ein Scherbenhaufen: Die Freundin zog vor Gericht und klagte auf Herausgabe des Fahrzeugs bzw. hilfsweise auf Zahlung von 10.000 Euro im Falle der Unbeibringlichkeit. Das Landgericht wies jedoch die Klage ab und auch die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe hatte keinen Erfolg.
Glück im Unglück also für den Verlassenen: Das Schenkungsversprechen wurde als formunwirksam und somit als nichtig angesehen, da die erforderliche Form der notariellen Beurkundung nicht eingehalten wurde. Auch die Übergabe des Fahrzeugbriefs ist nicht ausreichend gewesen, um der Klägerin das Eigentum am Fahrzeug zu verschaffen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2005 - 17 U 180/04 -
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