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Montag, 8. Januar 2007

Krasser Kebab

Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 02.01.2007 (zum Urteil Az. 9 O 3430/06) wurde die Klage eines Komiker-Duos gegen eine österreichische Fast-Food-Kette wegen der Verwendung von „Türkdeutsch“ abgewiesen.


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Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 02.01.2007 (zum Urteil Az. 9 O 3430/06) wurde die Klage eines Komiker-Duos gegen eine österreichische Fast-Food-Kette wegen der Verwendung von „Türkdeutsch“ abgewiesen. Tatsächlich hatten „Erkan & Stefan“ gegen McDonalds geklagt. Erkan & Stefan sind dadurch bekannt geworden, dass sie in Kleidung und Aussehen, aber vor allem auch im Hinblick auf die Aussprache jugendliche Türken in Deutschland parodieren. Dabei vertreiben sie auch eine Figur namens „Dönertier“ – ein Dönerspieß mit vier Beinen.

Nun wehrten sie sich gegen die Kampagne von McDonalds in Österreich, die im Fernsehen, auf Plakaten und im Internet unter anderem den „BigKebab-Burger“ mit deutsch-türkischem Jugend-Sprachstil bewarb und auf Plakaten den Burger mit einer Goldkette und dem Anhänger „Krasser Kebab“ zeigte. Darin sahen Erkan & Stefan eine „Ausnutzung ihrer Imagemerkmale“ und verlangten ein Verbot derartiger Werbung und Schadensersatz.

Das Landgericht folgte dem nicht. Ein eindeutiger Bezug der Werbung zu den Klägern sei nicht gegeben. Nach der Pressemitteilung „können sich die Kläger nicht zugute halten, als einzige mit typischen Accessoires wie Mütze, Oberlippenbart und Goldkette türkdeutsche Sprach-Comedy zu betreiben.“ Erkan & Stefan imitierten vielmehr „ein allgemeines Phänomen“.


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