Krankenkasse am besten per Einschreiben kündigen
Leipzig (dpa/tmn) - Bei einem Krankenkassenwechsel sollte die Kündigung der bisherigen Kasse am besten per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin.
Leipzig (dpa/tmn) - Bei einem Krankenkassenwechsel sollte die Kündigung der bisherigen Kasse am besten per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin.
Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt müsse die alte Krankenkasse dann eine Kündigungsbestätigung ausstellen, die der neuen Kasse vorgelegt werden müsse. Zum Jahresbeginn hatten viele Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. So haben laut Verbraucherzentrale allein 25 Betriebskrankenkassen zum 1. Januar fusioniert und dabei ihren Beitragssatz nach oben verändert. Die Versicherten haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Auch unabhängig davon könne ein Versicherter nach mindestens 18-monatiger Mitgliedschaft eine Kasse kündigen, heißt es weiter. «Ein Wechsel lohnt sich allerdings nur noch in diesem Jahr, da ab 2009 ein einheitlicher Beitragssatz für gesetzliche Krankenkassen festgelegt wird», so Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
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