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Dienstag, 6. März 2007

Keine Wunder im Gerichtssaal

Ein Münchener Richter machte in einem Urteil seinem Ärger über Zeugenaussagen Luft. In etwa 2.000 Verfahren über Verkehrsunfälle habe er es noch nie erlebt, dass ein Fahrer zugegeben hätte, dass er die Schuld an einem Unfall trägt.


Ein Münchener Richter machte in einem Urteil seinem Ärger über Zeugenaussagen Luft. In etwa 2.000 Verfahren über Verkehrsunfälle habe er es noch nie erlebt, dass ein Fahrer zugegeben hätte, dass er die Schuld an einem Unfall trägt. Autofahrer seien offenbar „ein Menschenschlag, dem Fehler grundsätzlich nie passieren.“ Dass ein Fahrer vor Gericht einen Fehler eingesteht, sei daher nahezu ausgeschlossen: „Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müsste man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen.“

Mit beißendem Spott fuhr der Richter in seinem Urteil – das vielleicht nicht ohne Grund am 11.11. verkündet wurde – fort: „Wunder kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weiße Taube auf den Kopf des Papstes setzt und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten in den Sitzungssälen des AG München. (...) Möglicherweise liegt das daran, dass der liebe Gott, wenn er sich zum Wirken eines Wunders entschließt, gleich Nägel mit Köpfen macht und sich nicht mit einem banalen Verkehrsunfall beschäftigt.“

Nach diesen Ausführungen folgte dann die Feststellung, „was die Zeugenaussage eines Fahrers eines unfallbeteiligten Fahrzeuges vor Gericht wert ist: nämlich gar nichts.“

Wenn man auch ein gewisses Verständnis für den Gram des Richters haben kann, so hat er doch eines außer Acht gelassen. Wenn ein Fahrer zugibt, dass er die Schuld am Unfall trägt, dann wird es kaum zu einem Prozess kommen.

Urteil des AG München vom 11.11.1986, Az: 28 C 3374/86


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