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Montag, 20. November 2006

Ist meine Katze eine neue oder eine gebrauchte Sache?

Allein die Frage lässt jeden Tierfreund gequält aufheulen. Für ihn ist das geliebte Haustier ein Familienmitglied und keine Sache. Und was heißt hier neu oder gebraucht? Sie ist jung oder alt – aber „gebraucht“?


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Allein die Frage lässt jeden Tierfreund gequält aufheulen. Für ihn ist das geliebte Haustier ein Familienmitglied und keine Sache. Und was heißt hier neu oder gebraucht? Sie ist jung oder alt – aber „gebraucht“?

Der Gesetzgeber und die Juristen sehen das allerdings etwas anders. Da das Bürgerliche Gesetzbuch nur zwischen Personen und Sachen unterscheidet, fallen Tiere tatsächlich unter den Begriff „Sache“. Als ob das nicht schlimm genug wäre, ist auch noch zu entscheiden, wann ein Tier „neu“ oder „gebraucht“ ist, denn für „neue“ Sachen darf die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nicht verkürzt oder ausgeschlossen werden. Mit dieser Frage hatte sich jüngst der Bundesgerichtshof im Falle eines sechs Monate alten Hengstfohlens zu befassen. Dies sollte aufgrund eines angeborenen Herzfehlers nach fast zwei Jahren vom Käufer zurück gegeben werden. Die Richter stuften das Fohlen bei Kauf als „neu“ ein und befanden die Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr für unwirksam. Tiere werden nicht automatisch einige Zeit nach der Geburt zur gebrauchten Sache. Sie sind jedenfalls solange als „neu“ anzusehen, solange sie noch jung sind und sich noch nicht einmal von der Mutter abgesetzt haben. Zudem war das Fohlen zum Zeitpunkt des Verkaufes weder als Reittier noch zur Zucht verwendet worden.

Wer sein „mangelhaftes“ Haustier aus sentimentalen Gründen ohnehin behalten will, braucht das alles freilich das nicht zu interessieren.


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