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Freitag, 29. Februar 2008

Hoteleigener Strand muss nicht penibel gereinigt werden

Karlsruhe/Wiesbaden (dpa/tmn) - Auch ein hoteleigener Strand muss nicht penibel gereinigt sein. Urlauber können nicht verlangen, dass auch kleine und kaum sichtbare Gegenstände im Sand beseitigt werden.

Das gilt selbst für Spritzennadeln, an denen sich Urlauber verletzen könnten, entschied das Amtsgericht Karlsruhe (Az.: 7 C 64/07), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet. Im verhandelten Fall hatte die Klägerin behauptet, sie sei in eine am Hotelstrand liegende Spritze getreten. Sie fürchtete, diese sei von Drogenabhängigen benutzt worden und ging nach der Rückkehr aus dem Urlaub mehrmals zum Arzt, um beispielsweise eine Aids-Infektion auszuschließen.

Sie klagte gegen den Veranstalter, weil dieser seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Das aber war nicht der Fall, urteilte das Gericht: Die Gefahr, am Strand in kleine und schwer erkennbare Gegenstände zu treten, sei durch umsichtiges Verhalten beherrschbar. Der Vorwurf, am Strand seien Drogen gehandelt und konsumiert worden, habe sich zudem durch nichts beweisen lassen.


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