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Stichwörter: ErsatzhotelReisemangel
Freitag, 12. Oktober 2007

Hotel überbucht: Verlegung muss nicht sofort erfolgen

Duisburg (dpa/tmn) - Ist ein Hotel überbucht, müssen Pauschalurlauber in einem gleichwertigen Ersatzhotel untergebracht werden. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg hervor (Az.: 49 C 5022/06).


Duisburg (dpa/tmn) - Ist ein Hotel überbucht, müssen Pauschalurlauber in einem gleichwertigen Ersatzhotel untergebracht werden. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg hervor (Az.: 49 C 5022/06).

Wenn ihnen dieses nicht zusagt, können neu angereiste Gäste aber nicht die sofortige Verlegung in eine dritte Bleibe verlangen. Zur Begründung sagten die Richter, ein Veranstalter müsse Zeit haben, einen Reisemangel zu beseitigen, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem Fall hatten die Klägerin und ihr Mann eine Reise nach Mallorca gebucht. Da das Hotel voll war, brachte der Veranstalter das Paar in einem 35 Kilometer entfernten Ersatzhotel unter. Nach der ersten Nacht lehnte die Klägerin einen weiteren Verbleib dort ab und flog mit ihrem Mann zurück nach Düsseldorf, heißt es. Der Veranstalter erstattete den kompletten Reisepreis sowie die Taxikosten auf Mallorca. Das reichte der Klägerin aber nicht.

Sie verlangte zudem unter anderem 666 Euro Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und die Kosten für den Parkplatz am Flughafen. Das Gericht lehnte diese Forderungen ab: Die Kündigung des Reisevertrags sei nicht berechtigt gewesen. Den Umzug aus ihrem Hotel hätte die Klägerin nicht für denselben Tag verlangen dürfen, an dem sie erklärte, das Ersatzhotel sei nicht akzeptabel. Sie hätte eine Frist frühestens auf den nachfolgenden Tag setzen dürfen - eine solche Frist sei «angemessen».


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