Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 9. November 2006

Freiheit fuer die Tigerente

Da hat Janosch aber nochmal Glück gehabt....die Tigerente bleibt auf freiem Fuß! In dem vorliegenden Fall brach sich ein dreijähriges Kind beim Sturz über eine ca. 15 kg schwere "Tigerente" einen Zeh.


PixelQuelle.de

Da hat Janosch aber nochmal Glück gehabt....die Tigerente bleibt auf freiem Fuß! In dem vorliegenden Fall brach sich ein dreijähriges Kind beim Sturz über eine ca. 15 kg schwere "Tigerente" einen Zeh.

Die Mutter des Kindes hatte wohl zu viele amerikanische Rechtsfälle in Erinnerung und schritt prompt zur Tat: Sie bzw. ihr Kind verklagten den Kindergarten und seine Erzieherin vor dem Amtsgericht München auf Schmerzensgeld. Aus ihrer Sicht sei die Tigerente aufgrund des Gewichts nicht als Spielzeug geeignet und die Erzieherin habe ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Das Amtsgericht München teilte diese Ansicht nicht und wies die Klage ab. Nicht für jedes sich verwirklichende Lebensrisiko gibt es auch einen Verantwortlichen. So sah das Amtsgericht München insbesondere keinen Grund dafür anzunehmen, dass eine „Tigerente“ als Spielzeug ungeeignet sei. Das bloße Gewicht stelle keinen ausreichenden Umstand dar, bringe es im Gegenteil doch eine höhere Standfestigkeit mit sich. Würde man der Ansicht des Klägers folgen, wäre jede Form von Spielzeug gefährlich. Das leichte Spielzeug würde zu leicht umkippen und könnte zum schlagen oder raufen benutzt werden. Fest verankerte oder unbewegliche Gegenstände gäben nicht nach und stellten als Hindernis eine Gefährdung dar. Selbst Gummibälle müssten verboten werden, weil man auf ihnen ausrutschen könnte und sie damit ein Verletzungsrisiko darstellten. Bereits diese Überlegungen zeigen, dass Gefährdungen oder Verletzungen von Kindern nicht immer ausgeschlossen werden können. Das Gericht sah auch keine Aufsichtspflichtverletzung. Insbesondere sei eine Erzieherin nicht verpflichtet, sich ununterbrochen um jedes einzelne Kind zu kümmern. Eine solche Forderung hätte zur Folge, dass jedes Kind eine eigene Erzieherin bräuchte, die es ununterbrochen beaufsichtigt.

Aktenzeichen, Amtsgericht München: 262 C 20011/06


Weitere kuriose Urteile und Rechtsfälle



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.