"Falscher" Arzt will Geld für seine Doktorspiele
Kennen Sie den Film "Catch Me If You Can"? Leonardo di Caprio spielt Frank W. Abagnale, der sich als Meister der Täuschung und brillianter Fälscher ein Vermögen erwirtschaftet - u.a. als Arzt, Rechtsanwalt und Co-Pilot. Der Beklagte im folgenden Fall hat sich diesen Film wohl zu oft angeschaut...
Kennen Sie den Film "Catch Me If You Can"? Leonardo di Caprio spielt Frank W. Abagnale, der sich als Meister der Täuschung und brillianter Fälscher ein Vermögen erwirtschaftet - u.a. als Arzt, Rechtsanwalt und Co-Pilot. Der Beklagte im folgenden Fall hat sich diesen Film wohl zu oft angeschaut...
Der Fall spielte sich am Klinikum der TU München im Bereich Frauenheilkunde ab. Dort war der Beklagte über sieben Jahre als Arzt angestellt - eine Zulassung als Arzt besaß er allerdings nie. Bei seiner Einstellung legte er eine gefälschte Approbationsurkunde vor.
Doch niemand merkte etwas. Erst nachdem er seine Tätigkeit dort beendet hatte, flog der ganze Schwindel auf. Die getäuschte Klinik fechtete daraufhin den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Bundesarbeitsgericht gab der Klage der Klinik statt.
Der "Frank" in diesem Fall musste also zahlen: einen Teil der geleisteten Arbeitsvergütung sowie die gesamte Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - insgesamt ca. 71.000 Euro.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3. November 2004 - 5 AZR 592/03 -
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