Erst prüfen - dann klagen!
Einen ungewöhnlichen Verlauf nahm eine kürzlich beim Amtsgericht München anhängige Klage. Zunächst sah alles ganz normal aus. Ein beschädigtes Auto wurde repariert, die Reparaturkosten wurden nicht bezahlt, man klagte vor dem AG München.
Einen ungewöhnlichen Verlauf nahm eine kürzlich beim Amtsgericht München anhängige Klage. Zunächst sah alles ganz normal aus. Ein beschädigtes Auto wurde repariert, die Reparaturkosten wurden nicht bezahlt, man klagte vor dem AG München. Überraschung barg allerdings dann die Klageerwiderung. Die Beklagte trug nämlich vor, dass ihr Auto repariert werden musste, weil ein Mitarbeiter der Klägerin es beschädigt hatte.
Folgendes stellte sich schließlich vor Gericht heraus: Die Beklagte hatte ihr Auto zur Inspektion bei einer Niederlassung der Klägerin abgegeben. Von dort wurde es in eine andere Niederlassung gebracht. Bei dieser Fahrt verursachte der Mitarbeiter der ersten Niederlassung einen Auffahrunfall, bei dem der Wagen der Beklagten und der Wagen des Unfallgegners beschädigt wurden. Die Schäden am PKW der Beklagten wurden anschließend repariert, für die Zeit der Reparatur nahm sich die Beklagte einen Leihwagen. Auf Grund des Unfalls verlor sie außerdem einen Teil ihres Schadensfreiheitsrabatts, da der Unfallgegner seinen Schaden über die Versicherung der Beklagten reguliert hatte.
In der mündlichen Verhandlung vor dem AG München musste die Klägerin all dies zugestehen. In einem Vergleich nahm sie ihre Forderung zurück, bezahlte noch die Kosten für den Leihwagen und erstattete der Beklagten ihren Verlust bei der Haftpflichtversicherung.
Beschluss des Amtsgericht München vom 15.11.06, AZ 262 C 25797/06
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