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Donnerstag, 18. Januar 2007

Ein Wellensittich in Not

Ein Wellensittich in Not kann für den Besitzer schlimm sein – ein Notstand im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts ist dies jedoch nicht.


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Ein Wellensittich in Not kann für den Besitzer schlimm sein – ein Notstand im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts ist dies jedoch nicht.

Ein hilfsbereiter Mann und Tierfreund hatte eine Frau, deren Wellensittich ins Koma gefallen war, möglichst schnell zum Tierarzt bringen wollen und deshalb auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h überschritten. Das Amtsgericht setzt dafür eine Geldbuße in Höhe von 450 DM fest. Die dagegen beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegte Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Der Beweggrund, ein erkranktes Tier möglichst schnell behandeln zu lassen, überwiege nicht das Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs. Dies hätte der Mann, der von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt war, „bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt“ auch erkennen müssen.

Ob der Wellensittich überlebt hat, ist leider nicht bekannt.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 18.04.1990, Az. 2 Ss (OWi) 97/90

(Die Entscheidung ist teilweise abgedruckt in NJW 1990, S. 2264-2265.)


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