Der Wollmützenfall
Dürfen Lehrer während des Unterrichts eine Mütze tragen? Nein - entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf.
Dürfen Lehrer während des Unterrichts eine Mütze tragen? Nein - entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf. Eine Sozialpädagogin, die an einer Gesamtschule in NRW beschäftigt ist, trug ständig während ihrer Arbeitszeit eine Baskenmütze und erhielt daraufhin eine Abmahung. Sie klagte auf Entfernung der Abmahnung. Diese Klage wurde abgewiesen vom Arbeitsgericht Düsseldorf und zwar mit folgender Begründung:
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz verbietet politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine derartige Bekundung vorliegt, ist auf den Empfängerhorizont abzustellen. Es kommt also allein darauf an, wie das Erscheinungsbild der Klägerin auf Dritte wirkt und nicht darauf, was die Klägerin zum Ausdruck bringen will. Durch die tief in die Stirn gezogene, die Haare der Klägerin komplett verdeckende Baskenmütze kann bei Schülern, Schülerinnen und Eltern der Eindruck entstehen, dass es sich um eine religiöse Bekundung, vergleichbar dem islamischen Kopftuch, handelt. Gerade solche Eindrücke sollen durch das Schulgesetz zum Schutz der positiven und negativen Glaubensfreiheit sowie des Schulfriedens verhindert werden.
Fazit:
Warum die Pädagogin jeden Tag eine Mütze trug ist fraglich...zukünftig bleibt ihr aber nichts anderes übrig als frisch frisiert beim Unterricht zu erscheinen...
Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Düsseldorf
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