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Montag, 14. Mai 2007

Bussard tot - Hühner gerettet!

Darf ein Landwirt - zum Schutz seiner Hühner - einen Wüstenbussard töten? Dieser Frage hatten sich das Amtsgericht Kronach und das Landgericht Coburg zu stellen.


Darf ein Landwirt - zum Schutz seiner Hühner - einen Wüstenbussard töten? Dieser Frage hatten sich das Amtsgericht Kronach und das Landgericht Coburg zu stellen. Ein Landwirt hatte den zur Jagd eingesetzten Wüstenbussard getötet, wofür das Vogelherrchen Geldersatz in Höhe von rund 2.500 Euro wollte. Die Richter hielten jedoch die Tat des Bauern für gerechtfertigt. Der Greifvogel hatte nämlich zuvor in seinem Hühnerhof gewildert.

 

Was war geschehen?

Der Kläger nahm an der Beizjagd mit seinem noch jungen Wüstenbussard teil. Für den Vogel, ausgestattet mit ledernen Geschühriemen und Fußschellen, war es die erste Hatz. Vielleicht lag es daran, dass sich der Raubvogel nach kurzer Zeit auf den Hof des Landwirts verirrte und Jagd auf eine Henne machte. In dem Moment, als der Bussard das Huhn packte, warf sich der Bauersmann beherzt dazwischen. Erschrocken griff der Greifvogel den Hennenbesitzer an. Dieser wusste sich nicht anders zu wehren, als den Vogel kurzum zu enthaupten. Groß war nun das Entsetzen beim Beizjäger. Der Bauer sollte wenigstens für den Verlust seines Jagdfreundes Wertersatz leisten, habe er doch völlig überzogen reagiert. Das sah der Hofbesitzer anders. 

 

Und mit ihm das Amtsgericht Kronach und Landgericht Coburg. Der beklagte Landwirt habe rechtmäßig gehandelt, so die Richter. Er habe zunächst versucht, den Raubvogel mit bloßen Händen von der Henne wegzuziehen. Nachdem der Bussard ihm jedoch in den Handrücken gehackt und eine blutende Fleischwunde zugefügt habe, seien drastischere Maßnahmen gerechtfertigt gewesen. Der Hennenbesitzer habe sich nicht verstümmeln lassen müssen; die Tötung des Wüstenbussards sei daher angemessen gewesen.

 

Fazit

Bei aller Tragik: Es gibt wohl wenige, die sich in der Situation des Hühnerfarmers  nicht gewehrt hätten.

(Urteil des Amtsgerichts Kronach vom 22.11.2006, Az: 1 C 477/06; Beschlüsse des Landgerichts Coburg vom 2.3.2007 und 11.4.2007, Az: 33 S 114/06; rechtskräftig)


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