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Montag, 18. Dezember 2006

Beamte bekommen keine Zuschüsse für Potenzmittel

Mannheim (dpa) - Beamte haben beim Kauf von Potenzmitteln keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung ihres Dienstherren. Das geht aus einem am Freitag in Mannheim veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hervor (4 S 101/05).


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Mannheim (dpa) - Beamte haben beim Kauf von Potenzmitteln keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung ihres Dienstherren. Das geht aus einem am Freitag in Mannheim veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hervor (4 S 101/05).

Der VGH revidierte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, das dem Beamten im Dezember 2004 einen Anspruch auf Beihilfe durch das Land zugebilligt hatte. Das Land verstoße nicht gegen seine Fürsorgepflicht, wenn es dem Mann die Beihilfe verwehre, entschied der VGH nun.

Der 54 Jahre alte Beamte hatte vom Land gut 100 Euro Beihilfe für das Potenzmittel Cialis gefordert. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung verwehrte ihm das Geld. Dagegen klagte der Beamte - zunächst erfolgreich. Das Verwaltungsgericht folgte ihm in seiner Auffassung, die Beihilfe stehe ihm zu, weil die Behandlung mit dem Medikament wegen einer Krankheit erfolge.

Der VGH kam nun zu einer anderen Entscheidung: In der Beihilfeverordnung des Landes sei eine Beihilfe für Potenzmittel ausgeschlossen. Diese Regelung sei mit höherrangigem Recht vereinbar und verstoße auch nicht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherren. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.


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