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Mittwoch, 7. Februar 2007

„Alle Namen und Ereignisse sind frei erfunden.“

Ein italienischer Anwalt verklagte die Produktionsfirma der Fernsehserie „Derrick“ auf Unterlassung und Schadensersatz, weil er sich in seinen Namens- und Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte.


PixelQuelle.de

Ein italienischer Anwalt verklagte die Produktionsfirma der Fernsehserie „Derrick“ auf Unterlassung und Schadensersatz, weil er sich in seinen Namens- und Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte. Er hatte die Folge „Da läuft eine Riesensache“ im italienischen Fernsehen gesehen und war entsetzt. Eine wenig schmeichelhafte Figur trug seinen Namen, einschließlich des Doktortitels. Derricks Assistent Harry, der in dieser Szene offenbar gerade nicht schon mal den Wagen vorfuhr, verlas zu dem Namen eine fiktive Interpol-Meldung, nach der ein Anwalt mit dem Namen des Klägers seine Lizenz verloren hatte, in Korruptionsfälle verwickelt war und dem Beziehungen zur Mafia nachgesagt wurden.

Das Oberlandesgericht Koblenz, das in dieser Sache über die Revision zu entscheiden hatte, vermochte die behauptete Rufschädigung und einen Schaden für die Erwerbsaussichten des Anwalts aber nicht zu erkennen. Zunächst sei der Kläger zum Zeitpunkt der Erstausstrahlung weder Anwalt noch „Dr.“ gewesen. Angesichts der – nicht mehr ganz aktuellen – Ausstattung der Serie einschließlich der Bekleidung der Mitwirkenden sei für den Zuschauer erkennbar, dass es sich um eine 14 Jahre alte Sendung handle, die nichts mit einem Anwalt zu tun haben könne, der erst seit sieben Jahren als solcher zugelassen ist. Zudem seien Alter, Geburtsort und Wohnsitz zwischen Figur und Kläger verschieden, so dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei.

Hinsichtlich der Namensgleichheit hatte das Gericht gar die Suchmaschine „Google“ bemüht. Eine Abfrage des in Italien üblichen Namens habe ca. 396.000 Treffer ergeben. „Für die Kombination des Vor- und Nachnamens des Klägers werden noch 71.000 Einträge angezeigt, für die genaue Wortfolge 171. Auch der durchschnittliche Fernsehzuschauer in Italien wird keineswegs zwangsläufig einen Zusammenhang zwischen dem Kläger und der Filmfigur herstellen.“

Offen ist, ob der Prozess selbst dem Ruf des Klägers als Anwalt mehr geschadet hat, als die Derrick-Episode...

Urteil des OLG Koblenz vom 01.10.2002, Az. 4 U 621/02


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