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Dienstag, 27. November 2007

Urteil: Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet benoten

Köln (dpa) - Schüler dürfen ihre Lehrer auch weiter im Internet benoten. Die Bewertung im Internetportal «spickmich.de» sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Köln (dpa) - Schüler dürfen ihre Lehrer auch weiter im Internet benoten. Die Bewertung im Internetportal «spickmich.de» sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Das entschied das Kölner Oberlandesgericht (OLG) am 27. November und wies damit die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die schon in erster Instanz unterlegen war. Die Pädagogin sieht sich durch ihre Benotung im dem seit Frühjahr 2007 bestehenden Portal verunglimpft und hatte die Veröffentlichung ihrer Daten per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollen. In «spickmich.de», das bundesweit für Aufsehen sorgt, werden Lehrer in Kategorien wie «gut vorbereitet», «faire Noten» oder «menschlich» auf einer Notenskala von 1 bis 6 bewertet.

Das OLG erklärte, die von den Schülern anonym abgegebenen Benotungen seien Werturteile, die nicht unzulässig in das Persönlichkeitsrecht der Gymnasiallehrerin eingriffen. Mit Kriterien wie «guter Unterricht» oder «fachlich kompetent» werde konkret die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bewertet, hieß es in dem Urteil, gegen das keine weiteren Rechtsmittel möglich sind (Az: 15 U 142/07). Eine «beleidigende Schmähkritik» sah das Gericht bei dem von drei Kölner Studenten betriebenen Portal nicht. Die Pädagogin, die die Gesamtnote 4,3 erhalten hatte, werde auch nicht an den Pranger gestellt. Die Beurteilung kann laut OLG stattdessen der «Orientierung von Schülern und Eltern dienen und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhten Transparenz führen.»

Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch, dass die Benotungen nicht allgemein für jedermann zugänglich seien. Die Namen der Pädagogen würden nur unter den einzelnen Schulen aufgeführt, sagte OLG-Sprecher Hubertus Nolte. Lehrer, Eltern oder Schüler müssten sich anmelden, um Zugang zu erhalten. Es handele sich also nicht um eine allgemein zugängliche, öffentliche Seite. Mittlerweile bewerten mehr als 250 000 Schüler ihre Lehrer in dem Portal.

Auch bei personenbezogenen Bewertungen wie «cool» oder «peinlich» sah das Gericht keine Diffamierung oder Herabsetzung. Es müsse auch der Sprachgebrauch von Jugendlichen berücksichtigt werden. Ob auch «sexy» oder «hässlich» zulässige Äußerungen seien, prüfte der Senat nicht, da diese Kriterien inzwischen von den Betreibern entfernt worden seien.

Die Initiatoren wollen mit dem nichtkommerziellen Portal nach eigenen Angaben einen fairen Kommunikationskanal für Schülermeinungen bieten und das Schulangebot transparenter machen. Nach Meinung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist «spickmich.de» ein menschlich und pädagogisch ungeeigneter Ort für eine Lehrer-Bewertung. Der Deutsche Philologenverband kritisierte in einer früheren Stellungnahme eine öffentliche Bloßstellung von Pädagogen und riet Lehrern zur Zurückhaltung bei Angaben privater Daten auf der Schul-Homepage auf.

Das OLG bestätigte mit seiner Entscheidung vom Dienstag ein entsprechendes Urteil des Kölner Landgerichts vom Juli 2007. Der Streit um «spickmich.de» wird eben dieses Gericht aber erneut beschäftigen: Die Gymnasiallehrerin reichte bereits eine Unterlassungsklage beim Kölner Landgericht ein, bei dem es im wesentlichem um dieselben Rechtsfragen geht. Das Verfahren wird voraussichtlich im Januar 2008 beginnen.




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