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Dienstag, 19. Dezember 2006

Urteil: eBay-Kunde darf Ware auch abholen

Koblenz (dpa) - Wenn einem Nutzer des Internet-Auktionshauses eBay die Versandkosten für die ersteigerte Ware zu hoch erscheinen, darf er die Ware einem Gerichtsurteil zufolge beim Verkäufer abholen.


Koblenz (dpa) - Wenn einem Nutzer des Internet-Auktionshauses eBay die Versandkosten für die ersteigerte Ware zu hoch erscheinen, darf er die Ware einem Gerichtsurteil zufolge beim Verkäufer abholen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Koblenz hervor. Das Abholen vor Ort ist dem Richterspruch zufolge nur dann nicht zulässig, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde (Az.: 151 C 624/06). Das Gericht gab mit seinem Urteil dem Käufer zweier Fahrradsättel Recht. Der Kläger hatte die beiden Sättel für insgesamt einen Euro ersteigert. Da er Versandkosten in Höhe von acht Euro zahlen sollte, entschied er sich, die Ware beim Verkäufer abzuholen. Der Verkäufer lehnte dies ab und bestand auf der Überweisung von insgesamt neun Euro.

Das Amtsgericht sah für die Forderung des Verkäufers keine Rechtsgrundlage. Zwar habe dieser bei der Einstellung der Ware auf die anfallenden Versandkosten hingewiesen. Das bedeute aber nicht ohne weiteres, dass damit schon ein Versand als einzige Möglichkeit der Warenübergabe vereinbart sei. Sollten beide Seiten eine andere Vereinbarung getroffen haben, so müsse der Verkäufer dies beweisen.




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