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Dienstag, 19. Juni 2007

Rechtliche Aspekte bei Einrichtung einer Webcam beachten

Hannover (dpa/tmn) - Sollen eine Webcam eingerichtet und die Bilder im Internet oder Intranet gezeigt werden, müssen bestimmte rechtliche Aspekte bedacht werden. Zum Beispiel dürfen die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Menschen nicht verletzt werden.

Hannover (dpa/tmn) - Sollen eine Webcam eingerichtet und die Bilder im Internet oder Intranet gezeigt werden, müssen bestimmte rechtliche Aspekte bedacht werden. Zum Beispiel dürfen die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Menschen nicht verletzt werden.

Darauf weist die IT-Zeitschrift «iX» hin. Wer eine Webcam im öffentlichen Raum aufstellt, muss ein berechtigtes Interesse daran vorweisen können. Demnach ist das Aufstellen von Webcams an touristisch interessanten Orten erlaubt. Allerdings muss ein Schild auf das Vorhandensein der Kamera hinweisen.

Auch in Unternehmen erfreuten sich Webcams wachsender Beliebtheit: Manchmal überwachen die Kameras den Firmenparkplatz oder sie zeigen Warteschlangen vor der Essensausgabe. Aber auch Unternehmen müssen rechtliche Spielregeln beachten. In Firmen mit Betriebsräten ist es der Zeitschrift zufolge wichtig, diese vor dem Aufstellen einer Kamera ordnungsgemäß zu beteiligen. Denn die Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zur überwachen, ist mitbestimmungspflichtig.




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