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Freitag, 27. Juli 2007

Kein Umtauschrecht: Kratzer im Handy nach längerem Gebrauch

Berlin (dpa/tmn) - Weisen Handys oder MP3-Player mit der Zeit äußerliche Gebrauchsspuren auf, ist das meist kein Grund für eine Reklamation. «Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn das Handy den Kratzer schon beim Verkauf hatte.»

Berlin (dpa/tmn) - Weisen Handys oder MP3-Player mit der Zeit äußerliche Gebrauchsspuren auf, ist das meist kein Grund für eine Reklamation. «Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn das Handy den Kratzer schon beim Verkauf hatte.»

Das sagt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. Ansonsten sei ein späterer Umtausch nur dann möglich, wenn optische Macken auf eine schlechte Verarbeitung zurückzuführen seien.

Anders sieht es laut Jahn aus, wenn sich bei Handys durch Abnutzung etwa die Tasten nach einiger Zeit lösen und das Gerät dadurch nicht mehr richtig funktioniert. In diesem Fall können Kunden innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist des Händlers den Schaden reklamieren. Dabei werde im ersten halben Jahr nach dem Kauf davon ausgegangen, dass der Fehler schon von vornherein vorlag.




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