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Freitag, 29. Juni 2007

Illegale Musikdownloads: Aufklärung steht vor Überwachung

Auf Eltern können hohe Strafzahlungen zukommen, wenn ihre Kinder regelmäßig Musik aus illegalen Tauschbörsen herunterladen. Sie sollten die Surfgewohnheiten ihrer Kinder daher so gut kontrollieren, wie es geht.


Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Auf Eltern können hohe Strafzahlungen zukommen, wenn ihre Kinder regelmäßig Musik aus illegalen Tauschbörsen herunterladen. Sie sollten die Surfgewohnheiten ihrer Kinder daher so gut kontrollieren, wie es geht.

Das sagte Rechtsanwalt Michael Rosenthal aus Karlsruhe. Zwar gebe es noch keine einheitliche Rechtsprechung oder obergerichtliche Urteile, nach denen sich künftige Entscheidungen richten könnten. «Dennoch gilt der Grundsatz: Eltern haften für ihre Kinder.»

Dieser komme aber nur dann zur Anwendung, wenn die Eltern selbst den Fehler begangen haben, mögliches Fehlverhalten ihrer Kinder nicht ausreichend zu verhindern. Die Streitfrage sei immer die: «Geht die Aufsichtspflicht der Eltern so weit, dass sie das Verhalten der Kinder am Computer engmaschig überwachen müssen?», sagte Rosenthal. Dabei setzen die Gerichte ihm zufolge nicht voraus, dass Eltern über alle Aktivitäten ihrer Kinder im Netz informiert sind.

Zu Gerichtsverhandlungen kommt es auf Grund der unklaren Rechtslage daher selten - meist werde außergerichtlich ein Vergleich gezogen, also eine Lösung gefunden, die beide Seiten zufrieden stellt. «Sehr hohe Zahlungen gibt es selten - meiner Erfahrung nach bewegen sich die Beträge maximal zwischen 2000 und 6000 Euro». Die Höhe richtet sich laut Rosenthal nach der Datenmenge, die illegal heruntergeladen wurde - pro Titel werde eine Lizenzgebühr angesetzt. «Das läppert sich dann.»

Deutschlands Musikindustrie hat seit Anfang dieses Jahres 25 000 Strafanzeigen gegen Internetnutzer erstattet, die sich illegal Musik heruntergeladen haben und diese im Netz anbieten. Rund 90 Ermittler suchten im Auftrag der Plattenindustrie im Internet nach Spuren illegal heruntergeladener Musikstücke, sagte der stellvertretende Geschäftsführer des Bundesverbandes der Fonografischen Wirtschaft, Stefan Michalk, in Berlin. Falls die so genannte IP-Adresse des betreffenden Computers entdeckt werde, könne diese an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Die Zahl der Strafanzeigen sollten Eltern Rosenthal zufolge aber einzuschätzen wissen: «Anzeige wird gegen jede IP-Nummer erstattet, die technisch zu erheben ist. In Wirklichkeit kommt es bei weit weniger Fällen heraus.» Zudem sehe das Telekommunikationsgesetz vor, dass die IP-Nummer bei Flatrate-Nutzern nicht gespeichert werden darf - sie ist für die Ermittler daher wertlos. Es würden also nur die verfolgt, die über Einzelverbindung ins Internet gehen.




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