DSL-Verträge: In Sonderfällen vorzeitig kündbar
Kiel (dpa/tmn) - Nutzer eines DSL-Zugangs können ihre Verträge auch vor dem Ende der Mindestverlagslaufzeit kündigen. Das bestätigt Thorsten Meinecke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel.
Voraussetzung sei aber, dass der Provider vertraglich zugesagte Leistungen nicht erbringt, so Meinecke. Als Kunde habe man immer ein außerordentliches Kündigungsrecht. «Von diesem sollte der DSL-Nutzer Gebrauch machen, wenn etwa regelmäßig das Netz ausfällt und keine Verbindung mit dem Internet hergestellt werden kann.»
Zunächst muss der Kunde dem DSL-Anbieter jedoch schriftlich eine Frist einräumen, in der dieser das Problem beheben kann. Besteht das Problem nach Fristende immer noch, kann die vorzeitige Vertragsauflösung notfalls eingeklagt werden, so Meinecke. Es sei dagegen nicht zutreffend, wenn Provider behaupten, der Kunde könne auf keinen Fall vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus dem Kontrakt herauskommen.
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