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Dienstag, 11. September 2007

Bewerbungsfoto im Internet: Urheber muss zustimmen

Köln (dpa) - Wer sein von einem Profi-Fotografen gefertigtes Bewerbungsfoto ohne dessen Einverständnis auf der eigenen Homepage im Internet veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen. Das hat das Landgericht Köln entschieden.

Köln (dpa) - Wer sein von einem Profi-Fotografen gefertigtes Bewerbungsfoto ohne dessen Einverständnis auf der eigenen Homepage im Internet veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen. Das hat das Landgericht Köln entschieden.

Ein Kunde muss dem Urteil zufolge nun die Veröffentlichung der Bilder rückgängig machen, eine weitere Veröffentlichung wurde ihm untersagt. Die Betreiberin eines Fotostudios hatte auf Unterlassung geklagt (Az: 28 O 468/06).

Der Kunden hatte in dem Studio Fotos für seine Bewerbungen anfertigen lassen und diese Bilder dann auch auf seiner Homepage zu Werbezwecken allgemein zugänglich veröffentlicht. Das sei aber mit dem Fotostudio nicht abgesprochen gewesen. Die Verwendung eines Lichtbildes für Bewerbungen, auch Online-Bewerbungen, sei jedoch «von einer ganz anderen Qualität als das öffentliche Zugänglichmachen» von Fotos auf einer Internet-Seite, stellten die Zivilrichter klar. Zumindest hätte es eines «expliziten Hinweises auf die geplante Nutzung auf der Website» durch den Kunden bedurft.




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