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Mittwoch, 8. November 2006

Abzocke im Internet - Ungerechtfertigte Forderungen nicht bezahlen

Düsseldorf/München (dpa/gms) - Sie versprechen Hilfe bei den Hausaufgaben, bieten Intelligenztests an oder werben mit Gewinnspielen und Gratis-SMS: Entsprechende Seiten im Internet sehen zunächst ganz harmlos aus.


Düsseldorf/München (dpa/gms) - Sie versprechen Hilfe bei den Hausaufgaben, bieten Intelligenztests an oder werben mit Gewinnspielen und Gratis-SMS: Entsprechende Seiten im Internet sehen zunächst ganz harmlos aus.

Doch wer sich bei diesen Angeboten anmeldet, erhält oft schnell eine dicke Rechnung - unbemerkt hat man einen Vertrag mit den Betreibern geschlossen. Betroffen von solcher «Abzocke» sind oft Kinder und Jugendliche. Doch auch wenn sie oder die Eltern durch Mahnungen eingeschüchtert werden sollen: Zahlen muss laut Experten trotzdem niemand.

Noch vor einiger Zeit sorgten vor allem durch unbemerkte Einwahlprogramme - so genannte Dialer - verursachte horrende Rechnungen für Ärger. Inzwischen aber haben unseriöse Anbieter die Abo-Masche entdeckt, sagt Heiko Wichelhaus von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. «Auf einer Internetseite wird zum Beispiel mit 100 Gratis-SMS geworben, vielleicht in Verbindung mit einem Preisausschreiben.» Wer sich dort registriert, habe unversehens einen Vertrag abgeschlossen, etwa über ein Monatsabo für sieben Euro, zahlbar für ein oder zwei Jahre im Voraus.

«Das sind dann schon 84 oder 168 Euro», sagt Wichelhaus. Zudem seien die SMS meist nur über das Internet versendbar - ein schlechtes Geschäft also. Ein anderer Trick sind teure Klingeltöne. Sie werden im Internet beworben und dann als Premium-SMS auf das Handy geschickt. «So eine Premium-SMS kostet meistens 1,99 Euro. Es kann aber auch sein, dass zum Beispiel für einen Real-Ton zwei SMS notwendig sind», so der Experte. Oder dass WAP-Kosten dazukommen, die dann je nach Datenumfang oder Ladezeit berechnet werden - am Ende habe man dann einen Ton für sechs Euro bestellt.

Während das Geld beim einmaligen Klingelton wohl weg ist, gilt für alle ungewollten Abos: sofort kündigen und nicht bezahlen. Bei Erwachsenen stellt sich laut Wichelmann die Frage, ob überhaupt ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist - etwa dann, wenn der Käufer das Abo völlig unbeabsichtigt bestellt hat. Des weiteren gilt für alle Geschäfte im Internet oder per Telefon eine zweiwöchige Widerrufsfrist, erläutert Rechtsanwalt Arno Lampmann aus Köln. Und selbst wenn diese verstrichen ist, haben unter 18-Jährige einen Vorteil: «Sie sind nur beschränkt geschäftsfähig», sagt Lampmann.

Grundsätzlich ist ein Vertrag mit Minderjährigen laut Lampmann zunächst «schwebend unwirksam». Er gilt erst dann, wenn die Eltern ausdrücklich zugestimmt haben. Zwar gibt es den so genannten Taschengeldparagrafen, demzufolge auch Kinder mit ihrem Taschengeld selbstständig einkaufen können. «Der besagt aber nur, dass man sich beim Büdchen um die Ecke was Süßes kaufen kann», so Rechtsanwalt Lampmann. Verträge, die den Käufer langfristig binden wie Abos oder Ratenzahlungen seien davon keinesfalls gedeckt.

Selbst wenn Kinder oder Jugendliche sich im Internet Waren bestellen, brauchen sie sich im Ernstfall keine Sorgen zu machen. «Das Päckchen nicht aufmachen und zurückschicken», rät Christine Feil, Internetexpertin des Deutschen Jugendinstituts in München. Selbst wenn Jugendliche bei einer Internetauktion bieten, können sie laut Lampmann nicht belangt werden. Der Verkäufer müsse sich eben ausdrücklich vergewissern, dass er es mit einem Erwachsenen zu tun hat.

Eigentlich sollten «Abzocker» also keine Chance haben. Das Problem ist nur, dass gerade Jugendliche sich oft einschüchtern lassen. «Viele Kids zahlen heimlich», hat Rechtsanwalt Lampmann beobachtet - gerade wenn sie das Klingelton-Abo vielleicht unbemerkt von Papas PC aus gebucht haben.

Martialische Mahnschreiben verschicken beispielsweise die Betreiber von Internetseiten, die ahnungslose Surfer damit ködern, ihnen die Lebenserwartung zu berechnen. Wer die im Kleingedruckten angegebenen Kosten von etwa 30 bis 60 Euro pro Test nicht zahlen will, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale Berlin mit Inkassoforderungen eingeschüchtert. «Dabei schreckt man auch nicht davor zurück, Kindern und Jugendlichen mit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu drohen», so die Berliner Verbraucherschützer.

Auch in diesem Fall raten die Experten jedoch dazu, die Zahlung zu verweigern und schriftlich den Ansprüchen zu widersprechen. Erst wenn Post vom Gericht kommt, worauf es die «Abzocker» allerdings nicht anlegten, bestehe Handlungsbedarf. «Die Eltern müssen nur mutig sein», rät Christine Feil vom Jugendinstitut. Sie sollten mit ihren Kindern allerdings auch rechtzeitig besprechen, was für Konsequenzen Bestellungen im Internet haben können.

 

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