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Rechtsberatung zum Immobilienrecht und Baurecht: Guter Rat ist gar nicht teuer

Rechtsanwälte sind Dienstleister und ihre Beratungshonorare sind frei verhandelbar. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Erfahrungsgemäß stellt ein Baujurist zwischen 100 und 300 Euro pro Beratungsstunde in Rechnung. Pauschalierungen sind möglich und auch üblich, je nach Art und Umfang der Beratung.

Berät der Baujurist seinen Mandanten nicht nur, sondern vertritt auch nach außen hin dessen Interessen, beispielsweise gegenüber Behörden, Fachfirmen, Planern, anderen Vertragspartnern oder auch vor Gericht, berechnet er sein Honorar auf der Grundlage des so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Auch das RVG ermöglicht individuelle Honorarvereinbarungen. Das Aushandeln von Erfolgshonoraren ist zurzeit für Rechtsanwälte noch nicht zulässig; die ARGE Baurecht erwartet hier aber eine Änderung im kommenden Sommer.

Im Gegensatz zum langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang lohnt sich die baurechtliche Beratung immer: Sie schützt Investoren, Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure, öffentliche wie private Bauherren im Vorfeld wie auch während der Abwicklung des Projekts vor juristischen Fallstricken und planerischen Irrwegen.

Investoren beispielsweise unterstützt der Baujurist bei der Vorbereitung und Durchführung aller Großprojekte, von der Klärung von Finanzierungs- und Grundstücksfragen über die Vertragsgestaltung samt sicherem Schriftverkehr bis hin zur Abwicklung des Projekts. Öffentliche Auftraggeber müssen heute im europäischen Maßstab denken und handeln. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge etwa, aber auch bei öffentlich-privaten Partnerschaften stellen sie sich neuen, komplizierten Anforderungen. Was früher oft noch vom Architekten oder Bauingenieur nebenbei mit erledigt wurde, erfordert heute den Sachverstand des qualifizierten Baujuristen. Nur so können Vergabeverstöße vermieden, Zeit- und finanzielle Verluste verhindert werden.

Juristische Auseinandersetzungen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Bauunternehmen. Deshalb darf es möglichst gar nicht erst zum Streit und den damit verbundenen Verzögerungen am Bau kommen. Bauunternehmer profitieren ebenso von der baurechtlichen Beratung im Vorfeld des Projektes, wie auch von der ständigen fachlichen Begleitung, denn Baujuristen beraten nicht nur während eines Prozesses, sondern suchen stets auch nach Möglichkeiten, um Verfahren abzuwenden oder zu beschleunigen.

Architekten und Ingenieure müssen sich heute neben der reinen Planung eines Gebäudes immer auch mit zahlreichen Rechtsfragen befassen, angefangen von der Vorbereitung des Bauvorhabens, der Vertragsgestaltung für alle Architekten- und Ingenieurleistungen über die Vergabe von Bauleistungen, die Gestaltung von Bauverträgen sowie die Abwicklung und Überwachung der Baustelle bis hin zur Lösung von Problemen auf der Baustelle wie Nachtragsforderungen und Mängelbeseitigung. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Das Haftungsrisiko. Architekten und Ingenieure müssen ihre eigenen Interessen schützen. Baujuristen helfen dabei: Sie unterstützen die Planer beispielsweise bei Abrechnungsstreitigkeiten und der Durchsetzung von Honoraransprüchen, sie helfen auch bei der Erstellung prüfbarer Rechnungen gemäß den Anforderungen der HOAI durch rechtssicheren Schriftverkehr.

(Quelle: ARGE Baurecht)

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