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Limited Gesellschaft - Ltd

Seit der Entscheidung des BGH vom 13.03.2003 sind in der EU gegründete Gesellschaften auch in Deutschland rechtsfähig. Seitdem hat vor allem die englische Gesellschaftsform der Limited (kurz Ltd) in Deutschland einen Boom erlebt. Die Zahl der Gründungen steigt ständig an. Aber was genau ist eigentlich eine Limited und was sollte bei ihrer Gründung beachtet werden?

Eine Limited ist, ähnlich wie die GmbH im deutschen Recht, eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung einer Limited ist auf den ersten Blick im Vergleich zur GmbH schneller, einfacher und günstiger. Aber es ist ratsam, sich genau zu informieren, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.

Der normale Zeitrahmen für eine Gründung liegt bei 10 – 14 Tagen. Per Internet ist die Gründung einer Limited sogar schon innerhalb von 24 Stunden möglich.  Im Gegensatz zur GmbH ist bei der Limited keine hohe Stammeinlage (bei der GmbH sind es 25.000,- Euro) erforderlich. Eine Limited kann mit 1,- GBP (ca. 1,40 Euro) gegründet werden. Die Haftung der Gesellschaft ist auf das Vermögen der Limited begrenzt und zwar ab dem Tag der Gründung und nicht wie bei der GmbH erst mit Eintragung ins Handelsregister.

Der Name der Limited ist in England weitestgehend frei wählbar. Es gibt aber Einschränkungen z.B. für die Begriffe „Holding“ oder „Group“. Soll der Sitz der Gesellschaft anschließend nach Deutschland verlegt werden, kann es jedoch bei der Eintragung ins Handelsregister zu Schwierigkeiten kommen, wenn der Name nach deutschem Recht nicht zulässig ist, z.B. „Deutschlands bester Malermeister“.

Die Kosten der Gründung sind überschaubar. Diverse Agenturen bieten im Internet die komplette Gründung einer Limited schon ab 49,- Euro an. Aber Vorsicht! Meist sind dies nur die Kosten der Gründung in England. Soll die Gesellschaft  in Deutschland tätig sein, muss die Limited eine selbständige Niederlassung in Deutschland haben und in das deutsche Handelsregister eingetragen werden. Hierfür sind beglaubigte Abschriften des Registerauszuges, der Satzung und des Gesellschaftervertrages sowie eine deutsche Übersetzung der Gründungsunterlagen erforderlich. Diese Leistungen werden meist zusätzlich zu den Gründungskosten berechnet und liegen je nach Anbieter zwischen 20,- und 130,- Euro pro Beglaubigung/ Übersetzung.  Diese Zusatzkosten sollten Sie beim Vergleich der verschiedenen Anbieter unbedingt berücksichtigen!

Weitere jährliche Kosten entstehen beim Betrieb der Limited. Die Limited muss ein registriertes Büro (registered office) in England unterhalten. Außerdem sind für die Gründung einer Limited zwei Personen erforderlich, der Geschäftsführer (Director) und ein Sekretär (Company Secretary). Der Sekretär ist im Gegensatz zum Director nicht vertretungsbefugt und haftet auch nicht, hat aber bestimmte Pflichten, wie z.B. die Abgabe des Jahresberichtes (Annual Report). Sowohl die Stellung eines Büro als auch eines Sekretärs ist über die Agentur möglich. Die Kosten hierfür betragen je nach Umfang der Leistungen ab ca. 100,- pro Jahr.

 

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Literaturtipp

Die "Limited" in Deutschland

Das Buch gibt umfassende, aber auch für den Laien verständliche Antworten auf viele Fragen. Es enthält darüber hinaus die zur Gründung einer "Ltd." erforderlichen Formblätter, eine Mustersatzung, Merkblätter und ein Anbieterverzeichnis für Vorratsgesellschaften. Für wen also eine "Ltd." tatsächlich in Frage kommt, der kann im Anschluss gleich loslegen und "seine Ltd." für 20 GBP (das ist die Gebühr für die Registrierung) selber gründen.

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In welchem Rahmen haftet der GmbH-Geschäftsführer bei Insolvenz der GmbH. [mehr...]

Sie werden gegründet - von natürlichen oder juristischen Personen (mind. zwei) - zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. [mehr...]

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