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Der Doppelname oder Begleitname

Zusätzlich zum gemeinsamen Ehenamen kann der Ehepartner, dessen Geburtsname nicht gewählt wurde, einen Begleitnamen hinzufügen.

So hat dieser die Möglichkeit, seinen eigenen Geburtsnamen mit dem gewählten Ehenamen des Partners zu kombinieren. Dieser Doppelname kann jedoch auch aus einem bereits geführten Namen oder einem bereits erheirateten Namen (aus einer vorangegangenen Eheschließung) in Kombination mit dem Ehenamen bestehen. Lediglich wenn der gewählte Ehename bereits aus einem Doppelnamen besteht, kann dieser nicht mit einem weiteren Begleitnamen kombiniert werden. Ein vorangegangener Doppelname kann nicht als Begleitname mit dem gewählten Ehenamen kombiniert werden. Hier muss sich der entsprechende Ehepartner auf einen Namen als Begleitnamen beschränken. Hatten beide Ehepartner vor der Eheschließung den gleichen Namen, so ist eine Kombination (Namensverdoppelung) ebenfalls nicht möglich.

Begleitnamen können ohne Bindung an gesetzliche Pflichten auch noch nach der Eheschließung hinzugefügt oder wieder abgegeben werden. Hierfür benötigt es eine entsprechenden Erklärung.

 

Eine Ehe - Kein gemeinsamer Name

Möchten Eheleute trotz Hochzeit ihren bisher geführten Namen weiter führen, so ist auch dieses möglich. Besonders Personen des öffentlichen Interesses oder Personen, dessen Familienname einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen behalten häufig ihren Geburtsnamen. Wird dieser Name nicht als gemeinsam geführten Familienname bestimmt, so kann dieser auch nicht als Begleitname angefügt oder ihm der andere Name angehängt werden.

Im Falle einer Geburt müssen die Parteien sich einigen, welchen Namen das Kind tragen soll. Ein Doppelname bestehend aus den beiden Nachnamen ist hier nicht möglich. Weitere Kinder der Parteien erhalten nun denselben gewählten Namen, welcher nachträglich nicht mehr geändert werden kann. Entscheiden sich die Eheleute jedoch noch vor der Geburt für einen gemeinsamen Ehenamen, so können sie den gemeinsamen Namen noch bis zu 5 Jahre nach Eheschließung beglaubigen lassen.

 

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