Familienrecht Ratgeber
Namensgebung bei Eheschließung und Geburt
Ein Verlobungsring steckt am Finger, der Wunsch-Termin für die Hochzeit ist ausgesucht - Der Entschluss zu heiraten steht fest. Doch eine wichtige Entscheidung steht noch aus: Welcher Name soll es sein?
Ein gemeinsamer Ehename (seiner oder ihrer?) oder doch lieber den alten behalten? Vielleicht auch besser ein Doppelname? Falls ja, dann welcher Doppelname?
Früher war es für die Frau üblich, mit der Eheschließung den Nachnamen des Mannes an zu nehmen. Heute gibt es jedoch mehr Auswahl-Möglichkeiten an Namen, welche die frisch gebackenen Eheleute – unanhängig vom Geschlecht – annehmen können. So sind auch Kombinationen aus beiden Namen üblich geworden oder das Beibehalten des jeweiligen Geburtsnamens, welches trotzdem den rechtlichen Status einer Ehe enthält.

Der gewünschte Name wird – insofern dieser zulässig ist – mit der Eheschließung angenommen und von dem Standesbeamten beglaubigt. Hierfür müssen die Eheleute eine Erklärung abgeben, mit der sie ihre Entscheidung begründen. Können sie sich nicht einigen, so haben die Eheleute bis zu 5 Jahre nach der Eheschließung Zeit, eine öffentlich beglaubigte Erklärung ein zureichen, in der der bzw. die Ehenamen erklärt werden.
Ein gemeinsamer Ehename – viele Regelungen
In den meisten Fällen nehmen Eheleute einen gemeinsamen Ehenamen an. So kann der Ehemann den Geburtsnamen seiner Ehefrau annehmen, oder die Ehefrau nimmt den Geburtsnamen ihres Mannes an. Die Variante des gemeinsamen Ehenamens ist die am weitesten verbreitete Variante des ehelichen Nachnamens, wobei es auch hier einige Regelungen zu beachten gibt:
So darf ein früher erheirateter Ehename nicht an einen neuen Ehepartner weitergegeben werden, lediglich der Geburtsname kann gewählt und übertragen werden. Auch dürfen die beiden Geburtsnamen nicht kombiniert werden, das Ehepaar muss sich bei einem gemeinsamen Ehenamen auf einen der beiden Namen beschränken. Ist jedoch der Geburtsname eines der Eheleute bereits ein Doppelname, so kann dieser als Ausnahme zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden. Diese Regelung gilt auch für mehrgliedrige Nachnamen.
Literaturtipp
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