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Donnerstag, 31. Juli 2008

Zusammenleben ohne Trauschein: Absprachen treffen

Erfurt/München (dpa/tmn) - Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Sie haben gemeinsame Versicherungspolicen, schaffen gemeinsam Sofagarnituren und Küchen, Schrankwände und ganze Wohnungen an. Und sie haben Kinder zusammen.


Hand in Hand auch ohne Trauschein - ein Vertrag hilft bei Streit im Trennungsfall. (Bild: Schierenbeck/dpa/tmn)

Rechtlich abgesichert ist dieses Leben in «wilder Ehe» nicht. Deshalb kann es sinnvoll sein, einige Punkte schriftlich zu regeln. «Ein Zusammenleben außerhalb der Ehe ist mit zahlreichen rechtlichen Risiken verbunden», sagt Peter Janecek, Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen in Erfurt. Hat ein Ehepaar keine Sonderregelungen getroffen, greift bei Trennung und Scheidung das Gesetz und klärt Fragen zu Erbrecht, Unterhalt oder Versicherungen - etwa über den Versorgungsausgleich. Für Unverheiratete gestaltet sich das schwieriger.

Unverheiratete Paare seien deswegen aber nicht gezwungen, im rechtsfreien Raum zu leben. Sie können selbst entscheiden, was sie vertraglich untereinander in welchen Grenzen regeln wollen. Das kann zum Beispiel die Haushaltsführung, die Kinderbetreuung, die Wohnung oder den Hausrat betreffen.

«Die vermögensrechtlichen Fragen sind bei Eheleuten im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Bei Nichtehelichen gelten die Regeln wie zwischen Fremden», erläutert Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München. Wer ohne Trauschein zusammenzieht, sollte deshalb eine Inventarliste zusammenstellen - also aufschreiben, wer was mit in die gemeinsamen vier Wände gebracht hat. «Diese Liste sollte fortgeführt werden. Das ist sinnvoll, damit geklärt ist, wer was wann während der Beziehung angeschafft hat», sagt Groll.

«Man braucht das aber nicht zu übertreiben und für jeden Kaffeelöffel zu machen», sagt Rechtsanwältin Karin Vetter aus Rastatt in Baden-Württemberg. Für teure Gegenstände wie Sofa oder Stereoanlage sei eine Liste aber angebracht. Investieren beide in einen Fernseher, sollten sie handschriftlich festhalten, was mit dem Gerät im Trennungsfall geschieht.

Um Streit ums Geld vorzubeugen, rät Vetter zu einem gemeinsamen Konto für Miete, Versicherungen und den Einkauf. Was gemeinsam angeschafft werden soll, wird dann von diesem Konto bezahlt. Ärger gibt es häufig auch, wenn der eine will, dass ihm der Ex-Partner die geleistete Gartenarbeit oder die Zeit für die Betreuung des gemeinsamen Haustieres nachträglich bezahlt, so die Erfahrung von Groll. Von solchem Anspruchsdenken sollten sich Partner laut dem Juristen aber verabschieden: «Leistungen im Haushalt werden bei Trennung nicht vergütet.» Hat die Frau stets saubergemacht, kann sie später nicht auf einen Ausgleich hoffen.

Wie die Finanzen sollten Nichteheliche auch den Tod eines Partners in ihre Überlegungen einbeziehen. Janecek empfiehlt Regelungen für den Fall der Erkrankung, also beispielsweise eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Für den Todesfall seien ein Erbvertrag oder Einzeltestamente sinnvoll. Gibt es gemeinsame Kinder, sollte in jedem Fall ein Partnerschaftsvertrag geschlossen werden.


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